EU-Ökodesign
Mit den sogenannten EU-Ökodesign-Verordnungen für Beleuchtungsprodukte (Verordnung (EG) Nr. 244/2009 sowie Verordnung (EG) Nr. 245/2009 werden ab dem Jahr 2010 auch für die Straßenbeleuchtung (zum Beispiel für Leuchtstofflampen, Hochdruckentladungslampen sowie die zugehörigen Vorschaltgeräte) neue Produktanforderungen festgelegt.
Dies hat zur Folge, dass Produkte nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen, die bestimmte Energieeffizienz-Anforderungen nicht erfüllen. Die in den Verordnungen vorgesehenen Regelungen richten sich nicht unmittelbar an Städte und Gemeinden als Verbraucher bzw. Betreiber einer öffentlichen Beleuchtung, sondern an die Hersteller und den Handel.
Es besteht mithin keine Verpflichtung für Städte und Gemeinden, vorhandene Straßenbeleuchtungsanlagen den neuen EU-Normen unmittelbar anzupassen. Ebenso dürfen kommunale Lagerbestände -ungeachtet der angegebenen Fristen- aufgebraucht werden.
Aus Klimaschutzgründen bietet es sich aber an, bereits jetzt Maßnahmen zur CO2-Reduzierung einzuleiten.